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Die Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung handelt es sich um die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg. Bei dieser Bestattungsart haben Sie die Auswahl zwischen einer normalen und einer anonymen Erdbestattung.


Bei der normalen Bestattung unterscheidet man zwischen drei Formen. Die eine Form wäre das Reihengrab welches genaue Richtlinien (Friedhofssatzung) unterliegt und an eine feste Liegezeit gebunden (20 – 30 Jahre) ist. In einem Reihengrab wird üblicherweise nur eine Person beigesetzt. Dieses Grab bedarf einer Pflege durch die Angehörigen über die gesamte Ruhezeit.
Eine alternative Form wäre das Rasengrab. Hierbei handelt es sich um ein Reihengrab welches im Bereich eines Rasenstücks liegt und keiner Pflege bedarf. Bei dieser Version wird eine kleine Platte (Marmor) mit den Daten des Verstorbenen kopfseitig im Rasen eingelassen.


Die dritte Form einer Erdbestattung ist das Wahlgrab. Wahlgräber gibt es als Einzel, Doppel- oder Mehrstellengräber. Bei zeitlich versetzten Bestattungen können die Verstorbenen nebeneinander beerdigt werden. Diese Grabstellenart muss bei Verlängerung wieder auf die volle Ruhezeit nachgekauft werden. Auch hier muss die Grabstelle während der gesamten Laufzeit von den Hinterbliebenen gepflegt werden.


Bei der anonymen Bestattung wird die Grabstelle nicht gekennzeichnet. Den Angehörigen ist es nicht gestattet, bei der Grablege anwesend zu sein. Bei dieser Bestattungsform sollten Sie überlegen, ob es für Sie und andere Angehörige wichtig ist, die genaue Grabstätte zu kennen oder nicht. Ein anonymes Grab kann im Nachhinein nicht gekennzeichnet werden.

Weiter Särge können hier eingesehen werden.