Was tun wenn...
Was tun im Trauerfall
Bei der nun anfallenden Flut von Dokumenten empfehlen wir Ihnen, einen separaten Ordner mit Sachregister anzulegen.
Halten Sie möglichst alles schriftlich fest und fertigen Sie Kopien Ihres Schriftverkehrs und von den benötigten Dokumenten an.
Führen Sie Listen von den zu erledigenden und bereits erledigten Tätigkeiten. Das hilft Ihnen dabei, den Überblick nicht zu verlieren.
Benötigte Dokumente
Sie benötigen folgende Dokumente:
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Familienstammbuch
- bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
- bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten
- Rentenbescheide
- Versicherungspolicen
- Grabdokument (über ein bereits vorhandenes Familiengrab)
- Testament
Sollten Dokumente nicht vorhanden sein, sind wir gerne bei deren Beschaffung behilflich.
Gerne beraten wir Sie auch in Bezug auf die notwendigen Behördengänge.
Standesamt
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunden aus. Diese wird den Hinterbliebenen von uns als Bestatter übergeben. Kopien der Sterbeurkunden benötigen Sie für:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Lebensversicherung
- Nachlassgericht
Krankenkasse
Bestand eine Mitgliedschaft der verstorbenen Person bei einer gesetzlichen Krankenkasse, benötigt diese ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Bei Mitversicherung von Angehörigen des Verstorbenen besteht der Versicherungsschutz für einen geringen Zeitraum weiterhin. Diese Angehörigen müssen sich schnellst möglichst bei der gleichen oder einer anderen Krankenkasse selbst versichern.
Im Falle einer Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung ist diese zu verständigen.
Rentenversicherung
Witwen- / Witwerrente
Ein Antrag auf Hinterbliebenenrente ist innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Gemeindeamt oder Rentenamt Ihrer Stadt zu stellen.
Der Antrag auf Vorschusszahlung der bisherigen Rente für weitere drei Monate ist innerhalb von 20 Tagen zu stellen. Hierzu muss die Sterbeurkunde und die letzte Rentenmitteilung vorgelegt werden. Diese Zahlung dient zur Überbrückung während des Zeitraumes der Umstellung der Rente auf die Hinterbliebenenrente.
Abmeldung der Rentenversicherung
Im Falle einer Abmeldung der Rente ist die Sozialversicherungsnummer anzugeben. Diese finden Sie auf der letzten Rentenanpassungsmitteilung.
Den erforderlichen Vordruck erhalten Sie auf dem Postamt oder der Gemeinde /Stadt.
Für Fragen zur Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an die Ortsbehörden oder die örtlichen Versicherungsämter der Arbeiterrenten- bzw. Angestelltenversicherung.
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Waisenrente
Waisen bis zum 18. Lebensjahr benötigen die Geburtsurkunde .
Waisen nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum 25. Lebensjahr benötigen darüber hinaus eine Schul-, Studiums- oder Berufsausbildungsbescheinigung.
Betriebsrente
Einige Unternehmen zahlen ihren ehemaligen Beschäftigten eine Betriebsrente. Bitte setzen Sie sich zur Klärung direkt mit dem Unternehmen in Verbindung.
Beihilfen für Beamte
Stand die verstorbene Person in einem Beamtenverhältnis, besteht oft ein Anspruch auf Beihilfe. Hier helfen ihnen die Besoldungsämter bzw. die Personalberatungsstellen weiter.
Versicherungen
Lebensversicherung
Dem Antrag auf Auszahlung von Versicherungsleistungen sind folgende Dokumente beizufügen:
- Original-Versicherungspolice
- Sterbeurkunde
Der Antrag sollte schnellstmöglich bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden.